AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Bedingungen für Veranstaltungen im PALAIS WERTHEIM. Der Veranstalter/Einmietende unterwirft sich diesen Bedingungen. Eigene Geschäftsbedingungen des Veranstalters werden jedenfalls nicht Vertragsbestandteil.

 

 

Stand: März 2020

 

 

1. Auf- und Abbau

Die Säle können am Tag der Veranstaltung ab 14:00 Uhr bezogen werden (bei Tagesveranstaltungen ab 07:00 Uhr) und müssen bis spätestens 7:00 Uhr am Folgetag besenrein retourniert werden. Die Aufstellung des Mobiliars, welches über das Palais Wertheim bestellt wird, übernimmt das Team des Palais Wertheim. Ein Abtransport (Ware, Möbel, etc.) darf bis 22 Uhr oder am Folgetag (von 9 Uhr bis spätestens 11 Uhr) erfolgen. Die Bestuhlung muss bis spätestens 1 Woche vor der Veranstaltung festgelegt werden. Kurzfristig auftretende Zusatzwünsche während oder nach Beendigung des Aufbaus versuchen wir, zu erfüllen, diese können jedoch zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

 

2. Saalaufsicht

Im Zeitraum von der Übergabe der Säle an den Veranstalter bis zur Rückgabe an das Palais Wertheim wird eine Saalaufsicht verrechnet. Ebenfalls während der Auf-, und Abbauzeiten sowie für die Dauer der Anlieferungen und des Abtransportes des Caterers. Diese Person ist hauskundig und mit den technischen Einrichtungen und Sicherheitsvorkehrungen im Haus vertraut.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich exkl. Mwst., sofern nicht anders angegeben.

 

4. Reinigung & Müll

Die Säle müssen vom Veranstalter besenrein übergeben werden. Bei Anmietung von Gastronomiefläche (Cateringküche, Kühlhaus, Bars) sind diese dem Palais Wertheim gereinigt zu retournieren. Bei Nichteinhaltung wird dem Veranstalter 500,- pro Cateringküche verrechnet. Der Veranstalter verpflichtet sich, den im Zuge der Veranstaltung entstandenen Müll zu entsorgen. Die Entsorgung in die hauseigenen Müllgefäße des Palais Wertheim ist nicht zulässig. Geschieht diese Entsorgung nicht, wird diese dem Veranstalter in Rechnung gestellt. Dies ist nicht relevant für Müll von Catering oder Dekoration, die über das Palais Wertheim bestellt werden und im Vertrag enthalten sind.

 

5. Sicherheit & Brandschutz

Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Fluchtwege aus sicherheitstechnischen Gründen unbedingt frei zu halten sind. Im gesamten Palais Wertheim herrscht Rauchverbot. Das Palais Wertheim ist behindertengerecht ausgestattet.

 

6. Veranstaltungsgesetz & AKM

Laut dem Wiener Veranstaltungsgesetz sind bestimmte Veranstaltungen anmelde- oder konzessionspflichtig. Diese Anmeldung obliegt der Verantwortung des Veranstalters. Nähere Informationen hierzu können Sie beim Eventcenter der MA 36 der Stadt Wien (event@ma36.wien.gv.at oder +43 1 4000-36336) erhalten. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass für die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten, je nach Bestuhlung und sonstiger Einrichtung, behördlich festgelegte Höchstgrenzen an gleichzeitig anwesenden Personen bestehen. Die diesbezüglichen Details richten sich nach der vom Veranstalter gewählten Ausstattung der Räumlichkeiten und können beim Palais Wertheim oder der MA 36 erfragt werden. Der Veranstalter ist alleine dafür verantwortlich, dass diese Höchstgrenzen nicht überschritten werden und hält das Palais Wertheim diesbezüglich schad- und klaglos. Veranstaltungen mit Musik- oder Literaturdarbietungen müssen vom Veranstalter bei der AKM angemeldet werden. Nähere Informationen finden Sie unter www.akm.at. Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen, die länger als bis 02:00 Uhr dauern, vom gastronomischen Betreuer um Erstreckung der gewerblichen Sperrstunde (bis max. 06:00 Uhr) angesucht werden muss. Sämtliche damit in Zusammenhang stehende Kosten trägt der Veranstalter.

 

7. Hausordnung

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass der WERTHEIM - SAAL, GREY  - THEATER - SAAL oder CANOVA - SAAL vormittags für  Veranstaltungen besetzt sein könnte, sofern eine Abendveranstaltung angemietet wurde. In diesem Fall erhält der Mieter frühestens ab 14:00 Uhr Zutritt zum Palais Wertheim. Die Verwendung der Veranstaltungsstätte als Diskothek oder für Clubbings ist nicht erlaubt!

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, dass Besichtigungen während dem Aufbau der Veranstaltung stattfinden können.

 

 

8. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Vorschriften

Der Veranstalter ist für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Anordnungen und die Einholung aller für die Veranstaltung allenfalls erforderlichen Bewilligungen alleine verantwortlich. Diese Bewilligungen sind dem Palais Wertheim vor Veranstaltungsbeginn in Kopie zu übergeben. Notausgänge und Fluchtwege sind während der gesamten Veranstaltung stets freizuhalten. Den diesbezüglichen Anweisungen der Mitarbeiter des Palais Wertheim ist unbedingt und sofort Folge zu leisten.

 

9. Ablauf der Veranstaltung, Teilnehmeranzahl

Der Veranstalter verpflichtet sich, einen genauen Ablaufplan der Veranstaltung bis spätestens 3 Werktage vor der Veranstaltung an seine Ansprechperson im Palais Wertheim zu übergeben. Dieser Ablaufplan ist die Basis für alle vom Palais Wertheim zu erbringenden Leistungen. Ebenso hat der Veranstalter spätestens am 3. Werktag vor der Veranstaltung die Anzahl der teilnehmenden Personen schriftlich bekannt zu geben. Diese Anzahl gilt bei allen nach Personen abgerechneten Leistungen des Palais Wertheim als garantierte Mindestanzahl. Sollte die tatsächliche Teilnehmeranzahl höher sein als bekannt gegeben, so kann das Palais Wertheim nicht garantieren, dass die erforderlichen Kapazitäten (Personal, Bestuhlung, etc.) vorhanden sind. Übersteigt die tatsächliche Teilnehmeranzahl die behördlich genehmigte Personenanzahl für das Palais Wertheim oder einzelne seiner Räume, so kann der erforderlichen Anzahl von Personen die Teilnahme verweigert werden.

 

10. Raummieten

Vereinbarte Raummieten gelten ausschließlich für die Bereitstellung der leeren Säle. Die Anmietung von Mobiliar wird gemäß Vereinbarung /Angebot in Rechnung gestellt. Bitte beachten Sie, dass die Rabatte im Angebot nur dann gewährt werden, wenn das Mobiliar sowie die Ton- und Lichtanlage aus dem Palais Wertheim bezogen werden.

 

11. Versicherungen

Der Veranstalter ist verpflichtet, für die gesamte Dauer der Veranstaltung (samt Vor- und Nachbereitungszeit) eine ausreichende Veranstaltungshaftpflicht-Versicherung abzuschließen und dem Palais Wertheim unaufgefordert durch Übergabe einer Polizzenkopie nachzuweisen.

 

12. Beschränkungen, Lärmschutz

Der Veranstalter nimmt zur Kenntnis, das die Lautstärkenbeschränkung des Palais Wertheim einzuhalten ist. Der Veranstalter nimmt ebenfalls zur Kenntnis, dass in den anderen Räumlichkeiten ebenfalls Veranstaltungen stattfinden können - auch zu deren Schutz können im Einzelfall Lärmschutz- und andere Maßnahmen vom Palais Wertheim angeordnet werden. Wegen der Nachbarschaft (Hotel Imperial Suiten), ist zwingend vorausgesetzt, das die Cateringunternehmen, aus Lärmschutzgründen, Ihren Abbau nach der Veranstaltung (Nacht) ausschließlich bis in den Canovasaal vornehmen. Der finale Abtransport kann erst frühestens ab 8 Uhr Morgens erfolgen. Bei Nichteinhalten kann das Palais Wertheim eine Pauschale von 500,- dem Veranstalter verrechnen.

 

13. Catering

Entscheidet sich der Kunde für ein hausfremdes Catering, so ist hierfür eine Abschlagszahlung für die Nutzung der Cateringküche zu leisten. Der vom Veranstalter beauftragte Caterer bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung des Palais Wertheim. Weiters ist im Voraus zu klären, welche Räumlichkeiten bzw. technischen Einrichtungen des Palais Wertheim durch den Caterer benutzt werden dürfen. Das Palais Wertheim stellt hierfür Miete gemäß Preisliste und etwaige außerordentliche Stromkosten in Rechnung. Ebenfalls müssen auch bei hausfremdem Catering, die Getränke (Handel) direkt vom Palais Wertheim bezogen werden. Zu beachten sind hier auch die zwingend vorgeschriebenen, fixen Getränkepartner des Palais Wertheim (Bacardi, Becks, Vöslauer, Red Bull, Maier Kaffee, Kattus und Laurent Perrier). Bei Nichteinhalten wird eine Pauschale von 3.500,- dem Veranstalter verrechnet. Abfälle, Leergebinde etc. sind vom Caterer nach  Veranstaltungsende mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Eine Entsorgung in die hauseigenen Müllgefäße des Palais Wertheim ist nicht zulässig. Es dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Palais Wertheim keinerlei Speisen und Getränke zur Konsumation in das Palais Wertheim mitgebracht werden. Das Palais Wertheim behalten sich vor, für angelieferte Getränke ein sog. „Stoppelgeld“ in Rechnung zu stellen. Falls keine andere Vereinbarung getroffen wurde, werden alle Getränke gemäß dem tatsächlichen Verbrauch in Rechnung gestellt. Angebrochene Gebinde sind voll zu bezahlen.

 

14. Haftungsbeschränkung

Das Palais Wertheim haftet, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, hinsichtlich aller dem Veranstalter allenfalls entstehenden Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, letzteres betragsmäßig beschränkt auf die Höhe des vereinbarten Entgelts.

 

15. Rückstellung

Die vertragsgegenständlichen Räumlichkeiten sind zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand, geräumt von Fahrnissen des Veranstalters bzw. dessen Subauftragnehmern sowie geräumt von eingebrachten Dekorationsgegenständen etc. an das Palais Wertheim zurückzustellen. Erfolgt dies nicht ordnungs- oder fristgemäß, ist das Palais Wertheim berechtigt, hierfür ein Entgelt in zum vereinbarten Entgelt analoger Höhe in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schäden, insbesondere bedingt durch die Störung nachfolgender Veranstaltungen, bleibt ausdrücklich vorbehalten. Für diese Schäden haftet der Veranstalter jedenfalls, dies auch ohne eigenes Verschulden.

 

16. Service

Bei einem über den vereinbarten Veranstaltungszeitraum hinausgehenden Service werden dem Veranstalter für die Betreuung pro  Palais Wertheim Mitarbeiter Stundensätze lt. Preisliste in Rechnung gestellt.

 

17. Wertsachen

Wertsachen wie Maschinen, Bilder, Bargeld usw., welche/welches vom Veranstalter, seinen Subauftragnehmern oder von den Teilnehmern der Veranstaltungen eingebracht werden/wird, unterliegen/unterliegt keinesfalls der Haftung des Palais Wertheim. Dem Veranstalter wird auch diesbezüglich dringend der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nahe gelegt. Generell hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass jeder Gebrauch der Liegenschaft bzw. des Gebäudes, der eine übermäßige Abnützung zur Folge hat, unterbleibt.

 

18. Haftung des Veranstalters

Für Beschädigungen, die durch Gäste, Mitarbeiter oder Beauftragte des Veranstalters verursacht werden, haftet der Veranstalter ungeachtet eines eigenen Verschuldens. Die Kosten daraus, dies einschließlich entgangenen Gewinns, sind dem Palais Wertheim voll zu ersetzen. Im Fall von höherer Gewalt (Seuchen & Pandemien) werden die Stornobedingungen nicht außer Kraft gesetzt, der Veranstalter haftet im vollem Umfang. Bei Anmietung von Mobiliar, Technik und Ähnlichem für den Veranstalter über das Palais Wertheim haftet der Veranstalter für Beschädigung oder Verlust der angemieteten Sachen. Der Veranstalter haftet im vollen Umfang für alle gesundheitliche Schäden (Verletzungen, ..) die den Gästen der Veranstaltung während der Veranstaltung widerfahren. Das Palais Wertheim empfiehlt dem Veranstalter dringend, für eine ausreichende Versicherungseindeckung zu sorgen. Der Veranstalter hat die gegenständlichen Räumlichkeiten bei Übernahme unverzüglich auf vorhandene Schäden zu untersuchen und gegebenenfalls dem Palais Wertheim unmittelbar auf dieselben hinweisen. Schäden, die nicht bei Übernahme gerügt werden, gelten bis zu einem vom Veranstalter zu erbringenden Beweis des Gegenteils als vom Veranstalter verursacht. Vor Beginn der Veranstaltung muss daher eine Begehung der angemieteten Räumlichkeiten, an der ein befugter Vertreter des Palais Wertheim sowie ein befugter Vertreter des Veranstalters teilnimmt, stattfinden, wobei ein Protokoll erstellt wird. Ebenso muss nach Beendigung der Veranstaltung sowie des Abbaus eine solche Begehung, an der wiederum die oben genannten befugten Personen teilnehmen, stattfinden, um allfällige Schäden zu dokumentieren. Generell hat der Veranstalter dafür Sorge zu tragen, dass jeder Gebrauch der Liegenschaft bzw. des Gebäudes, der eine übermäßige Abnützung zur Folge hat, unterbleibt. Der Veranstalter ist verpflichtet, alle COVID19/CORONA Virus Veranstaltungsregeln/gesetzte einzuhalten und umzusetzen und haftet für diese im vollen Umfang.

 

19. Reinigung

Kosten, die durch die Beseitigung von über das übliche Ausmaß hinausgehenden, vom Veranstalter, seinen Mitarbeitern, Vertragspartnern oder Gästen zu vertretenden, Verschmutzungen entstehen, werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt und sind prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

 

20. Bekanntgabe der Firmen

Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Palais Wertheim alle Firmen, die im Zuge der Veranstaltungsvorbereitung und - Abwicklung vor Ort sind (Lieferanten, Mitorganisatoren, Agenturen etc.), im Vorhinein schriftlich bekannt zu geben. Das Palais Wertheim ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe (wie insbesondere Probleme mit diesen Firmen in der Vergangenheit) einzelne dieser Unternehmen abzulehnen und diesen den Zutritt zu versagen. Der Veranstalter hat sich in diesem Fall um umgehenden Ersatz zu bemühen.

 

21. Kündigung durch das Palais Wertheim

Das Palais Wertheim ist berechtigt, jederzeit, ohne Einhaltung von Kündigungsfristen und Terminen das Vertragsverhältnis aufzukündigen:

 

  1. wenn die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährdet
  2. wenn der Ruf sowie die Sicherheit des Hauses gefährdet sind
  3. im Falle höherer Gewalt
  4. wenn vereinbarte Akontozahlungen nicht rechtzeitig einlangen.

 

Im Falle einer derartigen berechtigten Aufkündigung - ausgenommen Punkt c), im Falle höherer Gewalt, - hat der Veranstalter dem

Palais Wertheim alle dadurch entstehenden Schäden und Kosten zu bezahlen.

 

22. Anzahlungen und Bestätigung der Buchung

Damit eine verbindliche Vereinbarung zustande kommt, ist eine Rückbestätigung des vom Veranstalter unterfertigten Angebots (oder der Bestätigung per Email des Veranstalters) seitens Palais Wertheim notwendig. Bei Angebotsunterfertigung bitten wir um Überweisung der 1. Akontozahlung in der Höhe von 3.500,- (exkl. MwSt.) nach Rechnungslegung. Die restliche Summe wird bis spätestens eine Woche vor dem Event fällig. Sie erhalten gesonderte Anzahlungsrechnungen für Ihre Akontozahlungen.

 

Bei privaten Veranstaltungen (Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, etc.) muss der gesamte Wert des geschätzten Getränkeumsatzes im Vorhinein bezahlt werden.

 

23. Rechnungslegung

Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 12 % Verzugszinsen p.a. in Rechnung gestellt. Beanstandungen und Rechnungsänderung können innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum eingebracht werden, danach werden 6 % Bearbeitungsgebühr verrechnet.

 

24. Stornierungen von Veranstaltungen

Die Stornierungskosten sind wie folgt:

 

  • ab Bestätigung (Angebot oder per Email) der Veranstaltung 50% aller vereinbarten Leistungen (basierend auf der bis dahin angefragten Personenanzahl)*
  • ab 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 75% aller vereinbarten Leistungen (basierend auf der bis dahin angefragten Personenanzahl)*
  • ab 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 100% aller vereinbarten Leistungen (basierend auf der bis dahin angefragten Personenanzahl)*
  • für Buchungen im Dezember 100% aller vereinbarten Leistungen (basierend auf der bis dahin angefragten Personenanzahl)*
  • Falls eine bereits fixierte und bestätigte Buchung nicht storniert, sondern von einem bestimmten Datum auf anderes Datum verlegt / verschoben werden soll, wird eine einmalige Zahlung von 7.000,- (exkl. MwSt. fällig), Weihnachtsfeiern (im Dezember) 8.500,- (exkl. MwSt.)*. Termine können nicht in den Dezember verschoben werden, außer der Event wird aus dem Dezember verschoben. Termine, die bereits einmal verschoben worden sind, können nicht mehr storniert werden.

 

Zu den Leistungen gehören alle im Angebot angeführten Kosten (Saalmiete, Technik, Endreinigung, Möbel & Equipment, Eventmanagement, Catering, Getränke und Technische Betreuung), sowie sämtliche sonstige gesondert vereinbarte Extraleistungen.

 

Falls die Veranstaltung wegen Coronamaßnahmen der Bundesregierung nicht stattfinden kann oder nicht erlaubt sein sollte, ist ein kostenloses Verschieben der Veranstaltung möglich, jedoch kann die Veranstaltung nicht kostenlos storniert werden

 

*... Mindestens wird jedoch ein Betrag von 10.500,- (pro Veranstaltungstag) als Basis der Berechnung herangezogen (15.000,- bei Feierlichkeiten im Dezember). Dieser Mindestbetrag gilt auch als Basis der Stornogebühren, falls der Event nicht stattfindet (ohne vorherige Stornierung).

 

Bereits geleistete Anzahlungen werden berücksichtigt, jedoch nicht Verschiebekosten, wenn der Event bereits einmal oder mehrfach verschoben wurde.

 

Falls die von der Schwarzenbergplatz Event GmbH gestellte Schlussrechnung nicht VOR dem Event bezahlt wird, hat die Schwarzenbergplatz Event GmbH die Möglichkeit, den Event nicht stattfinden zu lassen. Dies würde einer Stornierung gleichkommen, und es würden 100% Stornokosten fällig werden lt. Angebot (Mindestumsatz für die Berechung 10.500,- (exkl. MWSt)).

 

25. Werbemittel

Werbemittel, auf welchen mit dem Palais Wertheim geworben wird, bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe durch das Palais  Wertheim. Der Veranstalter haftet für sämtliche Schäden, die in Zusammenhang mit der Verletzung von Rechten Dritter (insbes. Urheberrechten) entstehen und hält das Palais Wertheim diesbezüglich schad- und klaglos.

 

26. Weitergabe an Dritte

Der Veranstalter ist nicht berechtigt, Rechte aus dieser Vereinbarung ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Zustimmung von Palais Wertheim an Dritte, unter welchem Rechtstitel auch immer, weiter zu geben.

 

27. Ausübung des Hausrechtes

Palais Wertheim  ist berechtigt, Personen, die die Veranstaltung(en) im Palais Wertheim stören oder andere Gäste belästigen oder gefährden, in Ausübung des Hausrechtes des Gebäudes und der Liegenschaft zu verweisen. Hunde und andere Haustiere dürfen, sofern nicht eine ausdrückliche vorherige schriftliche Genehmigung durch Palais Wertheim vorliegt, nicht in das Gebäude mitgebracht werden.

 

28. Preisänderungen

Palais Wertheim behält sich ausdrücklich vor, die objektiv nachweisbare Erhöhung seiner Kosten, die im Zeitraum zwischen Angebotslegung und Veranstaltung eintritt (wie z.B. Lohnerhöhungen, Erhöhung von Steuern und Abgaben, Erhöhung der Kosten von Lieferanten und Subauftragnehmern, etc.), im gleichen prozentuellen Ausmaß an den Kunden weiterzuverrechnen. Dies betrifft auch Preisänderungen der Getränkekarte.

 

29. Mündliche Vereinbarungen

Mündliche Vereinbarungen sind als solche nicht gültig und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere auch für die Abänderung dieser Bestimmung.

 

30. Gerichtsstand, Anzuwendendes Recht

Als ausschließlicher Gerichtsstand wird Wien, Innere Stadt, vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner internationalen Verweisungsnormen.

 

 

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PALAIS WERTHEIM am Schwarzenbergplatz | Canovagasse 1a, 1010 Wien

Das Palais Wertheim am Schwarzenbergplatz in Wien vereint Wiener Schick mit Berliner Style. Der flexible Veranstaltungsbereich, welcher sich in drei Säle, einen Empfangsbereich sowie diverse Nebenflächen teilt, ist klimatisiert, mit äußerst hochwertigen Ton- und Lichtanlagen sowie einer ca. 8 m² großen Videowall ausgestattet und schafft für jede Art von Veranstaltung die perfekte Location.

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